VORBEMERKUNGEN

Dein Interesse am Angebot der paraworld.ch GmbH freut uns sehr.
Gleitschirmfliegen gilt als sicherer Sport und zählt daher bei den schweizerischen Unfallversicherungen nicht als Risikosportart. Umso grösser ist die Eigenverantwortung eines jeden Piloten. Mit der Entgegennahme Deiner Buchung bei paraworld.ch GmbH oder einer ihrer Verkaufsstellen kommt ein Vertrag zwischen Dir und der paraworld.ch GmbH zustande. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages. Wir bitten Dich, diese sorgfältig zu studieren.

PASSAGIERFLÜGE

Gutscheine sind zwei Jahre gültig (Ausstelldatum/Ablaufdatum auf Gutschein).
Die Flugdauer kann nicht garantiert werden. Der Tandempilot kann einen Passagierflug im Interesse der Sicherheit jederzeit verschieben oder absagen (z.B. wetterbedingt). Den Instruktionen des Piloten ist in jedem Fall Folge zu leisten.

SCHNUPPERKURSE / AUSBILDUNG

Der Schnupperkurs / die Ausbildung basiert auf der Eigenverantwortung der Teilnehmer. Die paraworld.ch GmbH lehnt jede Haftung ab. Die Teilnehmer sind selbst für gutes Schuhwerk und angepasste Bekleidung verantwortlich. Die Teilnehmer durchlaufen ein durch paraworld.ch vorgeschriebenes Ausbildungsprogramm und sind für die Absolvierung der Zwischentests selbst verantwortlich. Der Schnupperkurs / Ausbildungstag kann im Interesse der Sicherheit kurzfristig verschoben, abgesagt oder abgebrochen werden. Den Anweisungen und Instruktionen des Fluglehrers und dessen Hilfspersonen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

PREISE

Die Preise der Angebote entnimm bitte den aktuellen Ausschreibungen von paraworld.ch GmbH. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Ausgestellte Gutscheine werden nicht zurückgenommen.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Kurse, Reisen und Weiterbildungen sind vor Antritt der Angebote zu bezahlen. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen paraworld.ch GmbH die Leistungen zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Die Bezahlung von gelieferten Waren hat grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Grundsätzlich können alle Beträge per Rechnung bezahlt werden. paraworld.ch GmbH behält sich das Recht vor per Nachnahme oder Vorauszahlung zu liefern.
Annullierungen / Rücktritt
Annullierungen/Absagen welche durch paraworld.ch GmbH aufgrund sicherheits- und/oder wetterbedingten Grundlagen ausgesprochen werden, berechtigen zu keinerlei Kostenrücker-stattungen.

Aus-/Weiterbildung: Grundsätzlich kann der abgeschlossene Vertrag von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Es werden keine Kurskosten zurückerstattet.

Material: Einmal benutztes Material kann nicht zurückgenommen werden. Es besteht jedoch die
Möglichkeit, Material in Anzahlung zu geben. Entsprechende Vereinbarungen sind individuell zwischen Dir und der paraworld.ch GmbH auszuhandeln.

Reisen: Grundsätzlich kann der abgeschlossene Vertrag von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform, massgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei paraworld.ch GmbH bzw. bei Dir.
Es werden folgende Annullierungskosten veranschlagt:

Anzahl Tage vor Reiseantritt:
60-30 Tage: 25%
30-15 Tage: 50%
14-8 Tage: 100%
7-0 Tage: 100%

VERSICHERUNG

Die paraworld.ch GmbH ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht für ihre Tätigkeiten versichert. Der Teilnehmer ist durch die paraworld.ch GmbH nicht versichert. Eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung ist somit Sache des Teilnehmers. Beachte insbesondere die gesetzlichen Vorschriften über den obligatorischen Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Haftpflichtansprüche von Dritten auf der Erde (Art. 10 VLK, SR 748.121.11). Unsere Kunden fliegen auf eigene Verantwortung, die paraworld.ch GmbH lehnt jede Haftung ab.

ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Dir und der paraworld.ch GmbH ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. 
Sollten sich einzelne Klauseln der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, berührt dies die Gültigkeit des Gesamtvertrages nicht. Die ungültigen Klauseln sind in diesem Fall durch das übergeordnete Recht oder durch eine Regel zu ersetzen, welche dem Vertragszweck am nächsten kommt.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist die Stadt Zürich.

Zürich, 15. März 2016